Belastete Böden und Altlastensanierung

Beim Bodenschutz geht es in der Bauleitplanung häufig auch um die Sanierung von Altlasten, die insbesondere auf Industriebrachen vorliegen. Vor allem vor dem Hintergrund des Flächensparens besteht ein großes städtebauliches Interesse daran, solche Flächen einer erneuten Nutzung zuzuführen. Es kann sich dabei um Altablagerungen oder Altstandorte handeln, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Altablagerungen stehen im Zusammenhang mit der Lagerung und Beseitigung von Abfällen. Altstandorte sind Grundstücke mit stillgelegten Anlagen oder auf denen Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen erfolgt ist.

§ 2 Abs. 5 Nr. 1, 2 BBodSchG (Definition Altstandorte)

Zu weiterführenden Informationen zum Thema Altlastensanierung siehe Abschnitt „Weiterführende Veröffentlichungen“.

Sowohl im FNP als auch im BBP sollen Flächen gekennzeichnet werden, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind. Im Unterschied zum BBP, in dem alle belasteten Flächen zu kennzeichnen sind, sollen die Flächen im FNP nur dann gekennzeichnet werden, wenn sie zur baulichen Nutzung vorgesehen sind. Die Kennzeichnung führt in aller Regel dazu, dass vor einer der Planung entsprechenden Nutzung die Beseitigung von Gefahren erforderlich ist (Battis et al. 2009 § 5 Rn. 42). Somit kann die Gemeinde verhindern, dass eine Überbauung einer Altlast vor Sanierung stattfindet (Louis & Wolf 2002, 672).

§§ 5 Abs. 3 Nr. 3 und 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB