Vorgaben für die Bauleitplanung

Bei ihrer Bauleitplanung müssen die Kommunen einige rechtliche Vorgaben zum Umwelt- und Naturschutz beachten. Um die von der jeweiligen Planung betroffenen und zu beachtenden Umweltbelange zu ermitteln, wird grundsätzlich für alle Bauleitplanungen eine Umweltprüfung durchgeführt, deren Ergebnis bei der bauleitplanerischen Abwägung zu beachten ist. Des Weiteren enthält das BauGB rechtliche Vorgaben zur Bewältigung der durch die Planung vorbereiteten Eingriffe bereits auf der Ebene der Bauleitplanung sowie – in Verbindung mit dem Bundesnaturschutzgesetz – rechtliche Vorgaben zur Prüfung der Verträglichkeit der Planung mit eventuell von ihr betroffenen Natura-2000 Gebieten. Ferner muss die Gemeinde in den Blick nehmen, ob Schutzgebietsfestsetzungen mit der beabsichtigten Planung kollidieren, ob sich auf dem Gebiet der Planung gesetzlich geschützte Biotope befinden und ob die Realisierung der Planung eventuell nicht zu bewältigende artenschutzrechtliche Konflikte birgt.