Praktische Hinweise für den Bereich Bauleitplanung

Die Bearbeitung von Verfahren in der Bauleitplanung erfordert zum einen die Auseinandersetzung mit der vorgegebenen Entwicklung des jeweiligen Planes aus den übergeordneten Planungen (Regional- und Landesplanung) und zum anderen die Beurteilung der Folgen des Planes für die nachfolgende Planungs- oder die Umsetzungsebene im Rahmen der konkreten Bauvorhaben. Auch die Planungen der benachbarten Städte und Gemeinden sollten einbezogen werden, um die Entwicklung überörtlich abzustimmen und Fehlentwicklungen zu vermeiden, was insbesondere die Ermittlung der Bedarfe für die einzelnen Flächenkategorien betrifft.

Ausführliche Checklisten zur Aufstellung/ Änderung der Bauleitpläne, zum Thema Windkraftanlagen in der Bauleitplanung oder zur Prüfung von Artenschutzbelangen in der Bauleitplanung finden Sie im Handbuch Verbandsbeteiligung NRW Band II, Übersicht S. VI

Die Beteiligung hat bei den verschiedenen Verfahrensschritten unterschiedliche Schwerpunkte: Während es bei der frühzeitigen Beteiligung um die Festlegung der erforderlichen Inhalte und Umfänge für die Umweltprüfung geht, wird nach der Planerstellung in der förmlichen Beteiligung zu dem Entwurf Stellung genommen und seine Auswirkungen auf Natur und Landschaft bzw. deren Untersuchung und Beurteilung sind zu überprüfen. So spielen in der ersten Beteiligungsstufe insbesondere die Frage nach einer nachvollziehbaren Bedarfsermittlung bzw. der Hinweis auf mögliche Planalternativen und deren Untersuchung eine wichtige Rolle. Auch die gemeindeübergreifende Koordinierung der Planung ist hier zu fordern. Ebenso kann darauf hingewiesen werden, dass im Sinne der Verringerung des Flächenverbrauchs dem Ziel der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung Rechnung getragen werden muss und Brachflächen, Baulücken und Leerstände vorrangig zu überplanen sind. Auch die Forderung nach einem vorrangigen Ausbau des Verkehrsnetzes durch die Anlage und Ergänzung von Rad- und Fußwegen zur Förderung der umweltfreundlichen Verkehrsarten sollte im Vorfeld der Planerstellung bereits eingebracht werden.

Im zweiten Beteiligungsschritt geht es dann um die Beurteilung der konkretisierten Planung mit der Frage, ob alle Belange des Natur- und Landschaftsschutzes in den Erhebungen und Untersuchungen sowie in der Beurteilung und Abwägung ausreichend Berücksichtigung gefunden haben und ob die Möglichkeiten zur Verminderung und Vermeidung negativer Auswirkungen ausgeschöpft wurden. Auch die Beurteilung der vorgesehenen Ausgleichsplanung sowie deren Überwachung in der Umsetzung spielen hier eine wichtige Rolle.