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		<title>Landesbüro der Naturschutzverbände NRW</title>
		<link>http://www.lb-naturschutz-nrw.de/</link>
		<description>Feed der Naturschutzverbände NRW</description>
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			<title>Landesbüro der Naturschutzverbände NRW</title>
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			<description>Feed der Naturschutzverbände NRW</description>
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		<lastBuildDate>Fri, 04 May 2012 17:57:00 +0200</lastBuildDate>
		
		
		<item>
			<title>Stellenausschreibung</title>
			<link>http://www.lb-naturschutz-nrw.de/34+M5ba14e5e8f4.html</link>
			<description>Referentin oder Referent für die Koordination der Verbandsbeteiligung in Nordrhein - Westfalen</description>
			<content:encoded><![CDATA[Das Landesbüro ist die gemeinsame Einrichtung der anerkannten Naturschutzverbände BUND NRW, Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt sowie NABU NRW für alle Fragen der Verbandsbeteiligung in Nordrhein–Westfalen.<br /><br />Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir eine/n Referentin/Referenten für die Koordination der Verbandsbeteiligung in Verfahren der räumlichen Planung und Zulassungsverfahren. Zu Ihren Aufgaben gehören insbesondere die Erarbeitung von Stellungnahmen und die Wahrnehmung von Erörterungsterminen in Zusammenarbeit mit den Vertreterinnen und Vertretern des ehrenamtlichen Naturschutzes. Durch Vorträge, Schulungen und ...<link fileadmin/redaktion/landesbuero/stellenangebot_referentIn_mai_2012.pdf 800x600 download "Leitet Herunterladen der Datei ein"> » zur Stellenausschreibung</link>]]></content:encoded>
			<category>Homepage</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 04 May 2012 17:57:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
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			<title>Stromspeicherung nicht zu Lasten des Nationalsparks Eifel</title>
			<link>http://www.lb-naturschutz-nrw.de/34+M542cfb304a3.html</link>
			<description>Naturschutzverbände setzen sich für eine umfassende planerische Absicherung des beabsichtigten...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Die Firma TRIANEL plant in der Eifel ein großes Wasserspeicherkraftwerk. Die nordrhein-westfälischen Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) und Naturschutzbund Deutschland (NABU) begrüßen die Planung an sich, weil die Energiewende auch neue Speicherkapazitäten erfordert. Gleichzeitig müssen aber auch die Nachteile für empfindliche Schutzgebiete, insbesondere den Nationalpark Eifel, berücksichtigt werden. In einem ersten Planungsschritt soll der Regionalplan Köln, Teilabschnitt Aachen,  geändert werden. Hierzu haben die anerkannten Naturschutzverbände Stellung genommen.
<ul><li><link fileadmin/redaktion/fachgebiete/Landesplanung/STN_regionalplanaenderung_koeln_ta_aachen_wasserspeicherkraftwerk_rurtalsperre.pdf 600x600 download "Leitet Herunterladen der Datei ein">Gemeinsame Stellungnahme von BUND NRW, LNU und NABU NRW vom 20. April 2012</link></li></ul>]]></content:encoded>
			<category>Homepage</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 24 Apr 2012 14:53:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Artenschutz und Baumschnitt</title>
			<link>http://www.lb-naturschutz-nrw.de/34+M5cefdb80c83.html</link>
			<description>„Rodungsverbot“ ist das Schlagwort für das Verbot, in der Zeit vom 1. März bis 30. September...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Im Zusammenhang mit diversen Baum- und anderen Gehölzschnittmaßnahmen muss stets ein Blick auf das mittlerweile bundesrechtlich geregelte Artenschutzrecht geworfen werden. Die, nun in § 39 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 BNatSchG zu findende Regelung dient vor allem dem Erhalt der Lebensstätten wild lebender Tiere (insbesondere Vögel) und damit dem Artenschutz. Sie lässt deshalb in dem genannten Zeitraum nur „schonende Form- und Pflegeschnitte“ zu. Ausnahmen davon sieht das BNatSchG vor z. B. bei einer Gefahr, bei „Maßnahmen im öffentlichen Interesse, die nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit“ (!) durchgeführt werden können, oder für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft. Diesen Ausnahmen kann entnommen werden, dass eine Abweichung von dem Rodungsverbot entweder eines guten Grundes bedarf oder überprüft worden sein muss.
Dieses Verbot, das sich jedoch bei Bäumen auf solche beschränkt, die außerhalb des Waldes, bestimmter Plantagen oder gärtnerisch genutzter Grundflächen stehen, sorgt mit der Frage, ob der Privatgarten unter letztere zu fassen ist, für Diskussion. Das Landesbüro teilt nicht die Auslegung des Bundesministeriums für Umwelt, dem sei so. Denn das hieße, dass dort Bäume ganzjährig beschnitten und gefällt werden könnten. Die Bezeichnung dieser Flächen als „genutzt“ sowie ihre Aufzählung in einer Reihe mit Wald und Kurzumtriebsplantagen legt nahe, dass nur erwerbswirtschaftlich genutzte Flächen vom Baumschnittverbot ausgenommen werden sollten z.B. Baumschulen. Insbesondere Sinn und Zweck der Vorschrift, nämlich der Erhalt der Lebensstätten wild lebender Tiere, sollte sich in bebauten Gebieten nicht auf nur wenige Restflächen beschränken.
Gegen das Fällen oder den Schnitt von Bäumen in Privatgärten sorgt ansonsten nur das Verbot, Fortpflanzungs- und Ruhestätten der besonders geschützten Arten zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) für einen – allerdings ganzjährigen - Schutz von z. B. Horstbäumen. Diese Regelung bezweckt den Schutz der Örtlichkeiten, die entweder für die Reproduktion dieser Arten (Balz, Paarung, Nestbau, Eiablage oder Nachwuchspflege) oder ihr Überleben während einer nicht aktiven Phase (Schlaf, Versteck, Mauserung, Überwinterung) regelmäßig genutzt werden. So können z. B. Nistplätze von Zugvögeln auch während ihrer Abwesenheit über den Winter geschützt sein.
Im folgenden finden Sie einen ausführlichen Beitrag zum Thema:
<link fileadmin/redaktion/fachgebiete/Naturschutzrecht/artenschutz_baumschnitt_sm_april__2012.pdf 600x600 download "Leitet Herunterladen der Datei ein">» Das Artenschutzrecht am Beispiel von Baumschnittmaßnahmen</link>]]></content:encoded>
			<category>Homepage</category>
			<category>Allgemeine Grundlagen</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 23 Apr 2012 16:47:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Naturschutzverbände gegen die Fortführung des Braunkohletagebaus Hambach</title>
			<link>http://www.lb-naturschutz-nrw.de/34+M55ee449336c.html</link>
			<description>Die nordrhein-westfälischen Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND),...</description>
			<content:encoded><![CDATA[ Der beantragte Abbau betrifft eine Fläche von 924 Hektar, darunter 226 ha wertvollster Waldflächen des Hambacher Forstes. 142 artenschutzrechtlich bedeutsame Tierarten, darunter 12 streng geschützte Fledermausarten, würden damit ihren Lebensraum verlieren. Der Vorhabenträger legte deshalb auch einen Sonderbetriebsplan vor, mit dem eine Ausnahme von den artenschutzrechtlichen Vorgaben zum Schutz der Tierarten und ihrer Lebensräume beantragt wird.<br />Nach Auffassung der Naturschutzverbände liegen die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahme allesamt nicht vor: Weder kann in Anbetracht der Klimaschädlichkeit des Energieträgers Braunkohle der Nachweis eines überwiegenden öffentlichen Interesses an dem Vorhaben gelingen, noch ist diese Form der Energiegewinnung alternativlos. Im übrigen sind die vorgeschlagenenen Maßnahmen zur Schaffung von Ersatzlebensräumen wie die Umgestaltung intensiv landwirtschaftlich genutzter Flächen außerhalb des Tagebaus nicht geeignet, die betroffenen Tierarten in ihrem Bestand zu sichern. Der seit der Nacheiszeit existierende Hambacher Forst mit seinen einzigartigen Lebensraumtypen könne nicht durch Kunstlandschaften ersetzt werden. Insbesondere die seltene Bechsteinfledermaus würde mit der Fortführung des Tagebaus und der weitgehenden Vernichtung ihres einst mehr als 4.000 Hektar großen Lebensraums des Hambacher Forstes vom Aussterben bedroht.
<ul><li><link fileadmin/redaktion/fachgebiete/energie_klimaschutz/STN_BUND_LNU_NABU_3_RBP_Tagebau_Hambach_10042012.pdf 600x600 download "Leitet Herunterladen der Datei ein">Gemeinsame Stellungnahme von BUND NRW, LNU und NABU NRW<br />vom 10. April 2012</link></li></ul>
Weitere Informationen und Hintergründe zum Protest gegen den Braunkohletagebau Hambach finden Sie auf der Website des&nbsp;<link http://www.bund-nrw.de/hambach - external-link-new-window "Öffnet externen Link in neuem Fenster">BUND NRW</link>.]]></content:encoded>
			<category>Homepage</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 10 Apr 2012 20:35:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Leitlinien schärfen – Anregungen der Naturschutzverbände NRW zum Regionalplan Düsseldorf </title>
			<link>http://www.lb-naturschutz-nrw.de/34+M514d7dc8f82.html</link>
			<description>Der Düsseldorfer Regionalrat bereitet die Fortschreibung des Regionalplans vor. Aufgrund der...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Die nordrhein-westfälischen Naturschutzverbände Bund für Umwelt und  Naturschutz Deutschland (BUND), Landesgemeinschaft Naturschutz und  Umwelt (LNU) und Naturschutzbund Deutschland (NABU) haben jetzt zu dem Leitlinienentwurf (Stand Januar 2012) zahlreiche Anregungen eingebracht, um Anforderungen und Ziele des Natur- und Umweltschutzes in den Leitlinien stärker zu verankern.
 Eine zentrale Forderung von BUND, LNU und NABU ist die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,. Bis zum Jahr 2025 soll ein Netto-Null-Flächenverbrauch erreicht sein. Zielsetzungen der Leitlinien, wie der Vorrang der Innenentwicklung, werden begrüßt. Die Naturschutzverbände fordern die Berücksichtigung des Klima-, Biotop- und Artenschutzes bei der Nutzung von Brachflächen. Städte und Gemeinden sollen ihre Brachflächen verpflichtend erfassen und in einem Monitoring aktuell bereithalten. Wegen der zurzeit in den Flächennutzungsplänen und im Regionalplan planerisch gesicherten umfangreichen Reserven für Gewerbe sollen die derzeit dargestellten Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche (GIB) im Hinblick auf den Bedarf und die Umweltverträglichkeit&nbsp; überprüft werden. Die Zielsetzung, dass auch Neuansätze von GIB – auf Grundlage eines regionalen Gewerbeflächenkonzeptes und in interkommunaler Zusammenarbeit - im Freiraum geplant werden können, wird abgelehnt. <br /><br />Im Kapitel Freiraum regen die Naturschutzverbände&nbsp; eine Leitlinie zu „Naturschutz und Landschaftsschutz“ an. Der Schutzstatus der im bisherigen Regionalplan festgelegten Gebiete muss durch die Fortschreibung erhalten werden. Für den Aufbau eines landesweiten Biotopverbundes sind Entwicklungskorridore entlang der Fließgewässer einzubeziehen. Bei einer unvermeidbaren Querung von Biotopverbundflächen durch Infrastrukturvorhaben sind zwingend geeignete Maßnahmen vorzuschreiben, welche die Biotopverbundfunktion sichern (Grünbrücken, Wildtierdurchlässe o. ä.). <br /><br />Eine wichtige Bedeutung haben die Ziele zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung in der Regionalplanung. Die Naturschutzverbände machen hierzu zahlreiche Vorschläge zur Aufnahme von regionalplanerischen Zielen, die der Ursachenbekämpfung dienen und Anpassungsstrategien an den Klimawandel Rechnung tragen. Bei der Leitlinie zum Thema „Energie“ schlagen die Naturschutzverbände eine Ergänzung der Leitlinien zur Ausschöpfung der Energieeinsparungspotentiale und der Steigerung der Effizienz der Ausnutzung von Energieträgern sowie des Anteils der erneuerbaren Energieträger vor. Die Errichtung und Erweiterung konventioneller Großkraftwerke, die ganz oder im Wesentlichen auf Basis fossiler Energien betrieben werden, wird abgelehnt. 
Im Gegensatz zum Leitlinienentwurf sollen nach Vorstellung der Naturschutzverbände im Regionalplan Gebiete, die sich für die Windenergienutzung besonders eignen, als so genannte Vorranggebiete mit der Wirkung von Eignungsgebieten dargestellt werden. Nur so kann eine strikte räumliche Steuerung der Windernergienutzung und Ausschluss an nicht erwünschten Stellen erreicht und gewährleistet werden, dass auf regionaler Ebene empfindliche Naturräume geschont werden.Photovoltaikanlagen sind vorrangig auf Gebäuden (Dachflächen und Fassaden) zu errichten, Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen sollen nur auf vorbelasteten Standorten, beispielsweise entlang vorhandener Infrastrukturtrassen (wie Autobahnen), errichtet werden.
Zum Konfliktthema „Abgrabungen“ fordern die Naturschutzverbände, dass ausschließlich diejenigen Mengen regionalplanerisch abgesichert werden, die für Vorhaben in NRW verwendet werden und nicht durch andere bzw. recycelte Baustoffe ersetzt werden können. Nach Ansicht der Naturschutzverbände muss die Bedarfsfeststellung auf Grundlage einer neutralen Prognose erfolgen, die sich nicht am Abbauumfang der letzten Jahre orientiert, die Recyclingquote einrechnet und etwaige Exportinteressen der Industrie nicht einbezieht. Im Regionalplan sollten die Flächen, die für die Rohstoffversorgung der nächsten 15 Jahre erforderlich sind, als Abgrabungsbereiche dargestellt werden. Die übrigen Flächen sollten als Reservegebiet gekennzeichnet werden – und noch einmal den Bedarf für 15 Jahre abdecken. <br /><br />Weitere Anregungen der Naturschutzverbände zu den Themen des Leitlinienentwurfs, wie unter anderem Abgrabungen, Bodenschutz, Landwirtschaft, Biomasse, Oberflächen- und Grundwasser, Überschwemmungsgebiete, Rohstoffabbau, Verkehr enthält die <link fileadmin/redaktion/fachgebiete/Landesplanung/STN_Regionalplan_Duesseldorf_Leitlinien_30032012_FINAL.pdf 600x600 download "Leitet Herunterladen der Datei ein">gemeinsame Stellungnahme der Naturschutzverbände BUND, LNU und NABU</link> vom 30. März 2012.
Informationen zum Verfahren der Regionalplanfortschreibung Düsseldorf finden sich auf der Website der Bezirksregierung Düsseldorf: <link http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/planen_bauen/regionalplan/regionalplanfortschreibung.html _blank external-link-new-window "Öffnet externen Link in neuem Fenster">Neue Regionalplanung - Fortschreibung des Regionalplans</link>]]></content:encoded>
			<category>Homepage</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 04 Apr 2012 17:37:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren</title>
			<link>http://www.lb-naturschutz-nrw.de/34+M555a1a5ce11.html</link>
			<description>Gesetzentwurf des Bundes stößt auf Kritik bei Naturschutzverbänden und Umweltorganisationen</description>
			<content:encoded><![CDATA[Mit diesen Schlagwörtern ist ein Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums überschrieben, der im Januar 2012 den Ländern und Interessenvertretern zur Stellungnahme zugeleitet wurde. Das Gesetzesvorhaben dient &quot;der Vereinfachung des Verfahrensrechts, der Stärkung der Öffentlichkeitsbeteiligung bei Großvorhaben, der Verfahrensbeschleunigung&quot; u.a..
 Naturschutzverbände und Umweltorganisationen haben sich kritisch zu dem Gesetzentwurf geäußert:
<ul><li><link fileadmin/redaktion/fachgebiete/Verbandsbeteiligung/DNR_STN_022012.pdf 600x600 download "Leitet Herunterladen der Datei ein">Stellungnahme des Deutschen Naturschutzrings (DNR e.V.)/ Berlin</link></li></ul>
<ul><li><link http://www.bund.net/themen_und_projekte/nachhaltigkeit/buergerbeteiligung/ - external-link-new-window "Öffnet externen Link in neuem Fenster">Stellungnahme des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland</link><a title="Öffnet externen Link in neuem Fenster" class="external-link-new-window"><link http://www.bund.net/themen_und_projekte/nachhaltigkeit/buergerbeteiligung/> (BUND e.V.)/ Berlin&nbsp;</link></a></li></ul>
<ul><li><link fileadmin/redaktion/fachgebiete/Verbandsbeteiligung/NABU_STN_PIVereinhG_022012.pdf 600x600 download "Leitet Herunterladen der Datei ein">Stellungnahme des Naturschutzbundes Deutschland<br /> (NABU e.V.)/ Berlin</link></li></ul>
<ul><li><link fileadmin/redaktion/fachgebiete/Verbandsbeteiligung/UfU_STN_Gesetz_Verbesserung_oeffentlichkeitsbeteiligung.pdf 600x600 download "Leitet Herunterladen der Datei ein">Stellungnahme des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen<br /> (UfU e.V.)/ Berlin</link></li></ul>
 <br />Aus Sicht der auf Landesebene aktiven Naturschutzverbände in Nordrhein-Westfalen ist zu bedauern, dass der Bund ein Gesetzesvorhaben ungeachtet der bestehenden und akzeptierten Beteiligungspraxis auf Landesebene verfolgt. Da es erklärtes Ziel ist, die frühzeitige Beteiligung zu eröffnen in der Erwartung, dass sich Interessierte informiert, qualifiziert und kompetent zu den Planungssachverhalten äußern können, sollten bewährte Beteiligungsstandards aufgegriffen und ausgebaut werden. Hierzu zählt in Nordrhein-Westfalen insbesondere das zur Verfügungstellen der Verfahrensunterlagen – ein wesentlicher Aspekt für eine fundierte und kompetente Mitwirkung der anerkannten Naturschutzverbände im Verfahren. Bereits die Gesetzgebung des Bundes aus dem Jahr 2006 unter dem Stichwort Infrastrukturplanungsbeschleunigung hatte - am Beispiel der Zulassung von Straßenbauvorhaben nach Fernstraßenrecht – zur Folge, dass landesrechtliche Regelungen zur Ausgestaltung der Verbandsbeteiligung nicht länger anwendbar waren.
<h3>Zum Weiterlesen:</h3>
Burgi, M., Das Bedarfserörterungsverfahren: Eine Reformoption für die Bürgerbeteiligung bei Großprojekten, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2012, S. 277 ff ]]></content:encoded>
			<category>Homepage</category>
			<category>Allgemeine Grundlagen</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 23 Mar 2012 17:14:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Workshop Immissionsschutz für Naturschützerinnen und Naturschützer verschoben </title>
			<link>http://www.lb-naturschutz-nrw.de/34+M5366925302b.html</link>
			<description>Die für den 24. März 2012 geplante Veranstaltung des Landesbüros der Naturschutzverbände in...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Der Workshop richtet sich an ehrenamtliche Naturschützerinnen und Naturschützer, die ihr Anliegen in immissionsschutzrechtlichen Verfahren im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vorbringen möchten. Hierzu soll das &quot;Handwerkszeug&quot; vermittelt werden. Anhand von Praxisbeispielen wird das &quot;Lesen&quot; immissionsschutzrechtlicher Unterlagen geübt. In den Blick genommen werden dabei vor allem Anlagen der Massentierhaltung und ihre naturschutzrelevanten Auswirkungen. Häufig verwendete Leitfäden und Arbeitshilfen werden vorgestellt und ihre Anwendbarkeit erläutert.
<br /><br /><link fileadmin/redaktion/veranstaltungen/2011-2012/workshop_immissionsschutz_anmeldung_September_2012.pdf 600x600 download "Leitet Herunterladen der Datei ein">» Programm und Anmeldung [pdf]</link>
Landesbüro der Naturschutzverbände NRW<br />Ripshorster Str. 306<br />46117 Oberhausen<br /><br />T 0208 88059-0<br />F 0208 88059-29<br />E <link info@lb-naturschutz-nrw.de>info@lb-naturschutz-nrw.de</link>]]></content:encoded>
			<category>Homepage</category>
			<category>Termine</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 15 Mar 2012 11:12:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Endgültiger Planungsstopp für Phantasialand gefordert</title>
			<link>http://www.lb-naturschutz-nrw.de/34+M59eb77ea9bc.html</link>
			<description>Naturschutzverbände lehnen die Erweiterung des Phantasialandes auch im 4. Anlauf zur Änderung des...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Seit 8 Jahren soll der Kölner Regionalplan geändert werden, um eine Westerweiterung des Brühler Freizeitparks Phantasialand zu ermöglichen. Die Erweiterung würde ein unzerschnittenes Wald- und Erholungsgebiet zerstückeln, ein Naturschutzgebiet komplett zerstören und insgesamt 30 Hektar Land mit bis zu 60 m hohen Bauwerken überbauen. Die nordrhein-westfälischen Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) und Naturschutzbund Deutschland (NABU) lehnen diese Erweiterung auch im 4. Anlauf ab und kritisieren, dass die Planung in ihren Grundzügen unverändert immer wieder neu aufgerollt wird. Heute haben Vertreterinnen und Vertreter der Naturschutzverbände die seit dem ersten Änderungsverfahren im Jahr 2004 nunmehr 6. Stellungnahme bei der Bezirksregierung Köln eingereicht.
<ul><li><link fileadmin/redaktion/fachgebiete/Landesplanung/STN_Regionalplanaenderung_Phantasialand_2012.pdf 600x600 download "Leitet Herunterladen der Datei ein">Stellungnahme der anerkannten Naturschutzverbände BUND NRW, LNU und NABU NRW<br /><br /></link></li><li><link http://nrw.nabu.de/presse/pressemitteilungen/index.php?popup=true&show=751&db=presseservice_nrw 600x600 external-link-new-window "Öffnet externen Link in neuem Fenster">Gemeinsame Pressemitteilung der Naturschutzverbände</link></li></ul>]]></content:encoded>
			<category>Homepage</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 10 Feb 2012 18:03:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Auf dem Weg zu mehr Klimaschutz in NRW</title>
			<link>http://www.lb-naturschutz-nrw.de/34+M578696ac947.html</link>
			<description>Landtagsanhörung zum Entwurf des &quot;Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes in Nordrhein-Westfalen&quot; </description>
			<content:encoded><![CDATA[Die anerkannten Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) und Naturschutzbund Deutschland (NABU) begrüßen den bundesweit einmaligen Vorstoß der Landesregierung, mit einem <link http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD15-2953.pdf?von=1&bis=0 - external-link-new-window "Öffnet externen Link in neuem Fenster">» Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Nordrhein - Westfalen</link> die Klimaschutz-<br />bemühungen mit rechtlichen Vorgaben zu flankieren. In ihrer gemeinsamen Stellungnahme zur Landtagsanhörung am 23. Januar 2012 weisen die Naturschutzverbände allerdings auch auf die Schwächen des vorgelegten Entwurfs hin. Diese Kritikpunkte waren bereits gegenüber dem Gesetzentwurf vom Sommer 2011 vorgebracht worden und wurden bislang die behoben. So sollen die Verpflichtungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen weiterhin nur gegenüber &quot;öffentlichen Stellen&quot; gelten. Dem neuen Instrument &quot;Klimaschutzplan&quot; zur Durchsetzung der Klimaschutzziele fehlt nach wie vor eine gesetzlich verankerte Verbindlichkeit.<br /><br />
<ul><li><link fileadmin/redaktion/fachgebiete/energie_klimaschutz/STN_BUND_LNU_NABU_16012012_Klimaschutzgesetz_Anhoerung23012012.pdf - download "Leitet Herunterladen der Datei ein">Stellungnahme der anerkannten Naturschutzverbände BUND NRW, LNU und NABU NRW<br /><br /></link></li><li><link http://www.bund-nrw.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/artikel/wichtiger-schritt-fuer-energiewirtschaftliche-innovation-und-klimaschutz/?tx_ttnews[backPid]=3371&cHash=7cd19e0447 - external-link-new-window "Öffnet externen Link in neuem Fenster">Gemeinsame Pressemitteilung der anerkannten Naturschutzverbände<br /><br /></link></li><li><link http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_I/I.1/Ausschuesse/A17/Anhoerungen.jsp - external-link-new-window "Öffnet externen Link in neuem Fenster">Landtag NRW: Übersicht über weitere Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf</link></li></ul>]]></content:encoded>
			<category>Homepage</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 23 Jan 2012 15:51:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Seminar Verbandsbeteiligung - Grundlagen und Tipps für die Praxis</title>
			<link>http://www.lb-naturschutz-nrw.de/34+M5a0c8a3b1f3.html</link>
			<description>Veranstaltung des Landesbüros der Naturschutzverbände NRW in Kooperation mit der Natur- und...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Im Seminar werden anhand von Beispielen die Aktivitäten rund um die Verbandsbeteiligung vorgestellt und aufgezeigt, wie der ehrenamtliche Naturschutz seine Orts- und Fachkenntnisse in öffentliche Planungen, beispielsweise bei der Konzeption einer Schutzgebietsverordnung oder im Vorfeld der Entscheidung über ein Vorhaben z.B. ein Straßenneubau oder ein Vorhaben zur Rohstoffgewinnung, einbringen kann. Dabei werden auch die zur Erarbeitung von Stellungnahmen zur Verfügung stehenden Hilfsmittel vorgestellt.<br /><br />Das Seminar richtet sich ausdrücklich an „Einsteigerinnen“ und &quot;Einsteiger&quot; mit Interesse an ehrenamtlichem Engagement in der Verbandsbeteiligung, aber auch an bereits Aktive, die ihre Kenntnisse auffrischen wollen und den Austausch suchen.
<br /><br /><link fileadmin/redaktion/veranstaltungen/2011-2012/seminar_verbandsbeteiligung_anmeldung_november_2012.pdf 600x600 download "Leitet Herunterladen der Datei ein">» Programm und Anmeldung</link><br /><br />Landesbüro der Naturschutzverbände NRW<br />Ripshorster Str. 306<br />46117 Oberhausen<br /><br />T 0208 88059-0<br />F 0208 88059-29<br />E info@lb-naturschutz-nrw.de<br /><br />]]></content:encoded>
			<category>Termine</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 05 Jan 2012 11:41:00 +0100</pubDate>
			
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